Alle Begriffe
Vollgeschosse
Welche Geschosse für die Zahl der Vollgeschosse im Bebauungsplan zählen.
Entwurf, fachlich noch nicht geprüft
Im Bebauungsplan steht oft, wie viele Vollgeschosse dein Haus haben darf. Was ein Vollgeschoss ist, regelt das Landesrecht, die Baunutzungsverordnung (BauNVO) verweist darauf (§ 20 Absatz 1). Jedes Bundesland hat dafür eine eigene Definition.
Wofür das wichtig ist
- Die Zahl der Vollgeschosse steht in der Nutzungsschablone des Bebauungsplans.
- Für die Geschossflächenzahl wird die Fläche in allen Vollgeschossen ermittelt (§ 20 Absatz 3 BauNVO).
Worauf du achten solltest
- Ob ein Geschoss, zum Beispiel ein Dachgeschoss oder Kellergeschoss, als Vollgeschoss zählt, hängt von der Definition in deinem Bundesland ab. Frag im Zweifel beim Bauamt nach.
- Ältere Bebauungspläne gelten mit der Definition, die zu ihrer Zeit galt.