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Gebäudeklassen

In welche von fünf Klassen dein Gebäude fällt und was das für dich heißt.

Entwurf, fachlich noch nicht geprüft

Gebäude werden nach Höhe und Nutzung in fünf Gebäudeklassen eingeteilt. Die Klasse bestimmt zum Beispiel, welche Brandschutzanforderungen gelten und wie tief die Abstandsfläche sein muss. Das ist Landesrecht. Die Angaben hier gelten für Nordrhein-Westfalen (§ 2 Absatz 3 der Landesbauordnung, BauO NRW 2018).

Die fünf Klassen

  • Gebäudeklasse 1: freistehende Gebäude bis 7 m Höhe mit höchstens zwei Nutzungseinheiten von insgesamt höchstens 400 m², außerdem land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäude vergleichbarer Nutzung.
  • Gebäudeklasse 2: Gebäude bis 7 m Höhe mit höchstens zwei Nutzungseinheiten von insgesamt höchstens 400 m².
  • Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude bis 7 m Höhe.
  • Gebäudeklasse 4: Gebäude bis 13 m Höhe mit Nutzungseinheiten von jeweils höchstens 400 m² in einem Geschoss.
  • Gebäudeklasse 5: sonstige Gebäude, auch unterirdische.

Was Höhe und Fläche hier heißt

Die Höhe ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Das ist nicht die Firsthöhe. Für die Fläche der Nutzungseinheiten zählt die Brutto-Grundfläche, Kellergeschosse bleiben dabei außer Betracht.

Was das für dich heißt

Ein freistehendes Einfamilienhaus fällt in der Regel in Gebäudeklasse 1, ein Reihenhaus in Gebäudeklasse 2. Für Wohngebäude dieser beiden Klassen mit höchstens drei oberirdischen Geschossen genügt bei der Abstandsfläche eine Tiefe von 3 m (§ 6 Absatz 5 Satz 5).

Worauf du achten solltest

  • Welche Klasse für dein Vorhaben gilt, ergibt sich aus Höhe, Zahl der Nutzungseinheiten und Fläche. Eine Aufstockung oder eine weitere Wohnung kann die Klasse ändern.
  • In anderen Bundesländern gelten andere Zahlen.

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