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Grenzbebauung

Wann du mit Garage oder Gartenhaus direkt an die Grundstücksgrenze bauen darfst.

Entwurf, fachlich noch nicht geprüft

Grenzbebauung heißt, dass ein Gebäude direkt an der Grundstücksgrenze steht, ohne eigene Abstandsfläche. Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Angaben hier gelten für Nordrhein-Westfalen (§ 6 Absatz 8 der Landesbauordnung, BauO NRW 2018).

Wann das geht

Garagen und Gartenhäuser lösen unter bestimmten Voraussetzungen keine eigene Abstandsfläche aus und dürfen in den Abstandsflächen anderer Gebäude stehen:

  • Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m.
  • Gartenhäuser bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsraum, ebenfalls mit einer Wandhöhe bis zu 3 m.
  • Die Gesamtlänge je Nachbargrenze beträgt höchstens 9 m, insgesamt höchstens 18 m.

Worauf du achten solltest

  • Ein Bebauungsplan oder eine örtliche Satzung kann etwas anderes festlegen. Sie gehen vor.
  • Auch die Baugrenze im Bebauungsplan muss passen.
  • In anderen Bundesländern gelten andere Zahlen.