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§ 34 BauGB
Bauen ohne Bebauungsplan innerhalb eines bebauten Ortsteils.
Entwurf, fachlich noch nicht geprüft
Gibt es für dein Grundstück keinen Bebauungsplan, kann es unter § 34 des Baugesetzbuchs (BauGB) fallen. Das gilt für Grundstücke innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Was gilt dort
Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Absatz 1).
Worauf du achten solltest
- Was zur näheren Umgebung zählt und wie sie aussieht, ist eine Einzelfallfrage. Das klärt das Bauamt.
- Wenn du unsicher bist, hilft eine Bauvoranfrage.
- Liegt das Grundstück außerhalb der bebauten Ortsteile, gilt § 35 BauGB.