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§ 35 BauGB

Bauen im Außenbereich, also außerhalb von Bebauungsplan und bebauten Ortsteilen.

Entwurf, fachlich noch nicht geprüft

Liegt dein Grundstück weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, gehört es zum Außenbereich. Dafür gilt § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB).

Was gilt dort

Im Außenbereich ist Bauen die Ausnahme. Bestimmte Vorhaben sind privilegiert, zum Beispiel für die Land- und Forstwirtschaft (§ 35 Absatz 1). Sonstige Vorhaben sind im Einzelfall nur zulässig, wenn sie öffentliche Belange nicht beeinträchtigen (§ 35 Absatz 2).

Worauf du achten solltest

  • Ob dein Grundstück im Außenbereich liegt, klärt das Bauamt.
  • Innerhalb eines bebauten Ortsteils gilt stattdessen § 34 BauGB.